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Wie so vieles, so ist auch die Zulassung von Kraftfahrzeugen (und Anhängern) gewissen behördlichen Zwängen und Vorgaben unterworfen. Hier möchte ich einen kleinen Überblick über die Hintergründe und Voraussetzungen geben, um Interessierten eine Hilfe zu geben und um den Weg zur Zulassungsstelle (oder Verkehrsamt, Landratsamt oder sonstige Bezeichnung für dieselbe Behörde) nicht zweimal machen zu müssen.
Warum so kompliziert?
Die Kfz Zulassung muss gesetzlichen Vorgaben entsprechen. In den meisten Fällen stellen Autos einen nicht unerheblichen Wert dar, und wer will schon sein teuer erstandenes Gefährt morgen in fremder Hand wissen, ohne rechtliche Handhabe gegen den Dieb? Auch ist so ein Auto ein großes Gefährdungspotential für andere - schnell ist ein Unfall passiert, andere geschädigt und hohe Fremdkosten entstanden. Hierzu ist es daher wichtig, daß dieser Schaden von einer Versicherung übernommen wird. Der Gesetzgeber hat dies im Pflichtversicherungsgesetz definiert. Wer will schon von einem anderen geschädigt werden und dann auf den eigenen Kosten sitzenbleiben, nur weil er die Rechnungen nicht übernehmen kann. Daher greift hier der Gesetzgeber ein und verlangt bei jeder Zulassung den Nachweis einer entsprechenden Versicherung für das Fahrzeug (früher Doppelkarte genannt, heute elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, dazu später mehr). Hiermit bestätigt das Versicherungsunternehmen gegenüber der Behörde, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist.
Was brauche ich?
Für Neuwagen
Um ein Fahrzeug zuzulassen, benötigt man den offiziellen Nachweis über das Kfz, die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Kfz-Brief). Dort sind die technischen Daten enthalten (Marke und Typ, Fahrgestellnummer, Zulassungsgenehmigungen zum Typ, Reifen usw.), um das Fahrzeug eindeutig zu identifizieren. Schließlich wird auch das amtliche Kennzeichen nur einmal vergeben. In diese Zulassungsbescheinigung werden wichtige Daten von der Zulassungsbehörde eingetragen, wie Tag der ersten Zulassung auf eine Firma oder Privatperson, Name und Vorname bzw. Firmenname mit Anschrift. Außerdem besagtes Kennzeichen und eine spezifische Zulassungsnummer, die auch auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugschein) aufgedruckt wird.
Für Gebrauchtwagen
War das Fahrzeug bereits einmal zugelassen und wird nun nach einem Verkauf (oder sonstigen Übertragung) auf einen neuen Besitzer (Halter) umgemeldet, ist auch die Verkehrssicherheit durch eine Bescheinigung (der letzte Prüfbericht einer anerkannten technischen Prüforganisation, landläufig mit TÜV (technischer Überwachungsverein) bezeichnet, nachzuweisen. Diese Bescheinigung kann aber durchaus auch von anderen Organisationen ausgestellt werden, also neben TÜV auch DEKRA, GTÜ, KÜS und ggf. andere. Dadurch kann nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug den technischen Anforderungen für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr geprüft und (wenigstens zum Zeitpunkt der Prüfung) als verkehrssicher eingestuft wurde (und es wohl auch die kommenden zwei Jahre bis zur erneuten Prüfung bleibt). Die Gültigkeit der Prüfung beträgt bei PKW und Motorrädern zwei Jahre, bei Verwendung als Lastkraftwagen oder Mietwagen nur 12 Monate.
Bequemerweise kann man bei Ummeldungen im selben Bezirk auch das bereits vorhandene Kennzeichen weiter nutzen, wenn es noch gut lesbar und unbeschädigt ist. Hierdurch spart man sich die Kosten für ein neues Paar Kennzeichen. Aber auch ein Wunschkennzeichen ist wählbar, allerdings gegen Mehrkosten. Hier wird einem eine Auswahl an verfügbaren Buchstaben-/Nummernkombinationen vorgestellt, aus denen man das "richtige" auswählen kann.
Das braucht man immer
Um sich auszuweisen, wird ein Personalausweis oder ein Reisepass benötigt. Einen Führerschein muss man nicht vorlegen. Die Zulassung kann grundsätzlich nur im Zulassunsgbezirk erfolgen, bei man selbst / die Firma ihren (Wohn-)Sitz hat.
Dazu kommt die bereits erwähnte eVB (elektronische Zulassungsbescheinigung, einmaliger 7-stelliger Zahlen- und/oder Buchstabencode) der Versicherung muss vorab beim Versicherer beantragt werden und durch ihn elektronisch ins Zentralsystem des GDV (Gesamtverband der dt. Versicherungswirtschaft) übermittelt und von dort der abfragenden Zulassungsbehörde (Codeabfrage) bestätigt.
Wird die Zulassung nicht vom Halter selbst durchgeführt, muss eine schriftliche Vollmacht, vom Halter unterzeichnet, und sein Original-Ausweis mit vorgelegt werden.
Zur Vereinfachung der Zahlung der Kfz-Steuer wird zwingend auch eine (deutsche) Bankverbindung des Halters (oder mit Vollmacht auch eines Dritten) benötigt. Die direkt anfallenden Zulassungskosten müssen aber vor Ort sofort bezahlt werden.
Bei der Zulassung empfiehlt es sich auch gleich die Umweltplakette mit ausfertigen zu lassen, die einen berechtigt, in die Umweltzonen vieler Innenstädte zufahren (gemäß den freigegebenen Farben rot - gelb -grün).
Kfz Kennzeichenarten
Neben dem "normalen" schwarzen Kennzeichen gibt es noch mehrer andere Arten, auf die ich hier nicht näher eingehe, stichpunktartig habe ich die wichtigsten herausgestellt:
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Saisonkennzeichen: Fahrzeug wird nur in der Zeit vom 01. des auf dem Kennzeichen zusätzlich angegebenen Monates bis zum Letzen des anderen Monats gefahren. Kein Abstellen auf öffentlichem Grund (Strasse, Parkplatz) während Unterbrechung, sondern auf Privatgelände. Oft verwendet bei Motorrädern, Campingfahrzeugen, Cabrios.
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H-Kennzeichen: Historisches Kennzeichen, für Oldtimer, (mindestens 30 Jahre alt) sind und technisch / optisch Kulturgut sind
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5-Tage-Kennzeichen: Zur Überführung / Probefahrten ausgegeben, nur 5 Tage an einem Fahrzeug gültig.
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